Erwachsenenbildungsrecht |
Das Erwachsenenbildungsrecht beschäftigt sich mit dem juristischen Dreiecksverhältnis zwischen Erwachsenenbildungsinstitutionen, Referenten/Referentinnen (Trainer/Trainerinnen) und den Teilnehmenden. Schwerpunktmäßig geht es um Rechtsfragen von Bildungswerbung, Bildungsberatung und Bildungsqualitätskontrolle bzw. Konsumentenschutz im Erwachsenenbildungsbereich (z.B. bei längerfristigen Lehrgangsverträgen). Die einschlägigen verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Voraussetzungen bilden ebenfalls einen wichtigen Teil der Materie: Zu denken ist hier an verschiedene berufsrechtliche Regelungen (Gewerbeordnung, Ausbildungsvorbehaltsgesetz) sowie an das Erwachsenenbildungsförderungsgesetz.
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