- Müssen
TeilnehmerInnen körperliche Schwächen oder Verletzungen bekannt geben?
- Was muss von Seiten
des Trainers/der Trainerin erkannt werden?
- Kann den
TeilnehmerInnen zugemutet werden, Übungen aus Gesundheitsgründen selbst
abzubrechen?
- Welches Wissen über
Gymnastik kann bei den TeilnehmerInnen vorausgesetzt werden?
- Wann müssen von der
Trainingsperson welche Anweisungen gegeben werden?
- Welcher
Haftungsmaßstab trifft einen Gymnastiktrainer?
- Haftet er in jedem
Fall, wenn er falsche/veraltete Übungen anordnet?
- Gibt es eine
rechtliche Fortbildungsverpflichtung?
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