Gymnastik-Rechtskunde

 

 

 

  • Müssen TeilnehmerInnen körperliche Schwächen oder Verletzungen bekannt geben?
  • Was muss von Seiten des Trainers/der Trainerin erkannt werden?
  • Kann den TeilnehmerInnen zugemutet werden, Übungen aus Gesundheitsgründen selbst abzubrechen?
  • Welches Wissen über Gymnastik kann bei den TeilnehmerInnen vorausgesetzt werden?
  • Wann müssen von der Trainingsperson welche Anweisungen gegeben werden?
  • Welcher Haftungsmaßstab trifft einen Gymnastiktrainer?
  • Haftet er in jedem Fall, wenn er falsche/veraltete Übungen anordnet?
  • Gibt es eine rechtliche Fortbildungsverpflichtung?