Kulturelle Schutzgebietskategorien |
Denkmalschutzrechtliche und ortsbildrechtliche (kulturelle) Schutzgebiete einerseits und naturschutzrechtliche Schutzgebiete andererseits sind diametral verschieden. Während in kulturellen Schutzgebieten vor allem die Eigentümer von Kulturgütern (Gebäuden und Geländen) und die öffentliche Hand verpflichtet werden, zielen die Eingriffsverbote in naturschutzrechtlichen Schutzgebieten überwiegend auf Nutzer von außen ab. Nutzungen, die die Eigentümer (meist im Rahmen der üblichen land- und forstwirtschaftlichen Nutzung) tätigen, sind oftmals von den Schutzbestimmungen ausgenommen. Die Unterschiedlichkeit der beiden konträren Schutzsysteme hat noch viele weitere Facetten. Von besonderem Interesse sind daher Schutzgebiete, deren Rechtsgrundlagen sich aus beiden Normensystemen (kulturelle und ökologische Schutzgebiete) speist.
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