TRA-Fragestellungen

 

 

 

• Gibt es regionsspezifische bundes- oder landesrechtliche Regelungen? (Beispielsweise bestimmt die Anlage zum Wasserrechtsgesetz, ab welchem geografischen Punkt ein Fließgewässer als öffentliches Gewässer anzusehen ist – mit den entsprechenden rechtlichen Folgewirkungen. Ein anderes Beispiel: Landesrechtlich geregelt ist die touristische Nutzung des Ödlandes. Während damit in den meisten Bundesländern das alpine Ödland oberhalb der Baumgrenze gemeint ist, kennt Kärnten keine solche Beschränkung auf höher gelegene Gebiete.)
• Bestehen Wasserschutzgebiete und Schongebiete nach dem Wasserrechtsgesetz? (Hier kann es etliche Beschränkungen touristischer Angebote geben.)
• Bestehen naturschutzrechtliche Gewässerschutzgebiete?
• Sind EU-konforme Badestellen ausgewiesen?
• Bestehen landesrechtliche zu regelnde Schutzgebiete? Nationalparke, Naturschutzgebiete, Europaschutzgebiete (Natura-2000-Gebiete) , Landschaftsschutzgebiete?
• Zu welcher Tourismusregion gehört die Destination bzw. Region?
• Ist die betreffende Gemeinde Tourismusgemeinde?
• Welche touristisch bedeutsamen Prädikatisierungen (Beispiel: Nationalparkgemeinde, Erholungsort) sind rechtlich zulässig?
• Liegen die Voraussetzungen für weitere Prädikate (z.B. Denkmalschutzzonen) vor?
• Gibt es rechtliche Vorgaben für destinations- bzw. regionsspezifische Gütesiegel? (Beispiele: Wandergütesiegel)
• Bestehen durch Bezirksverwaltungsbehörden zu verordnende kleinräumige Tier- oder Pflanzenschutzgebiete?
• Bestehen touristisch bedeutsame ortspolizeiliche Verordnungen auf Gemeindeebene? (Beispiele: Kampierverbote, Badeverbote, Grünanlagenverordnungen)
• Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für die zwangsweise Einräumung von Zugangsrechten zur touristischen Nutzung vor? (Beispiele: Zugang zu touristisch bedeutsamen Aussichtspunkten)