In:
Informationen zur Umweltpolitik Nr. 131, Bundeskammer für Arbeiter und
Angestellte,
Prinz-Eugen-Straße
20-22, 1041 Wien.
Erscheinungsjahr:
1998
Bezug:
www.arbeiterkammer.at
Inhalt:
A.
Historische Einführung
B.
Die rechtlichen Grundlagen
1. Verfassungsrechtliche
Überlegungen
1.1. Die Frage
nach der Vereinbarkeit mit dem Grundrecht auf Eigentum
1.2. Gesetzgebungskonkurrenz
2. Das forstrechtliche
Betretungs- und Aufenthaltsrecht
2.1. Die
"Wegefreiheit im Wald"
2.1.1.
Was ist "Wald"?
2.1.2.
Wer ist "jedermann"?
2.1.3.
Was bedeutet "betreten"?
2.1.3.1.
Schifahren
2.1.3.3.
Schitouren
2.1.3.4.
Schilanglaufen
2.1.3.5.
Joggen
2.1.3.6.
Schieben von Kinderwagen und Rollstühlen
2.1.3.7.
Starten und Landen mit Hänge- und Paragleitern
2.1.3.8.
Mountainboarding
2.1.4.
Was bedeutet "sich aufhalten"?
2.1.5.
Was bedeutet "zu Erholungszwecken"?
2.1.5.1.
Waldlauf im Zusammenhang mit Berufssport
2.1.5.2.
Forschungstätigkeit
2.1.5.3.
Militärische Übungen
2.1.5.4.
Fotoaufnahmen
2.1.5.5.
Schi- und Bergführungen
2.1.5.6.
Zugang zu Bergtouren
2.1.5.7.
Zugang zu einem Gebäude oder Gelände
2.1.5.8.
Schulveranstaltungen
2.1.5.9.
Jagd
2.1.5.10.
Kommerziell organisierte Waldwanderungen
2.1.5.11.
Gastronomie und sonstige gewerbliche Tätigkeiten
2.1.5.12.
Versammlungen und Prozessionen
2.2. Weitere
Erholungsnutzungen
2.2.1.
Mountainbikestrecken
2.2.2.
Erholungswälder
3. Betretungs-
und Aufenthaltsrechte außerhalb des Forstrechts
3.1. Straßenrechtlicher
Gemeingebrauch an Straßen und Wegen im Wald
3.2. Betretungs-
und Aufenthaltsrechte aufgrund bestehender Servituten zugunsten der
Allgemeinheit
4. Forstrechtliche
Benützungsbeschränkungen
4.1. Übersicht
über sämliche Beschränkungsmöglichkeiten
4.2.
Räumliche Wirkung der Benützungsbeschränkungen
4.2.1.
Sperrwirkung nur für den wegelosen Wald
4.2.2.
Sperrwirkung auch auf nichtöffentliche Wege
4.2.3. Sperrwirkung
auch auf öffentliche Straßen
5. Forstrechtliche
Verhaltensbeschränkungen
5.1. Allgemeines
Vorsichtsgebot
5.2. Sammeln
von Beeren, Pilzen, Waldfrüchten u.ä.
5.3. Lagerfeuer
und unvorsichtiger Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen
5.4. Meldung
und Bekämpfung von Waldbränden
5.5. Wegwerfen
von Abfällen
5.6. Beschädigungen
6. Benützungs-
und Verhaltensbeschränkungen außerhalb des Forstrechts
6.1 Jagdrecht
6.1.1.
Jagdrechtliche Benützungsbeschränkungen
6.1.2.
Jagdrechtliche Verhaltensbeschränkungen
6.2. Naturschutzrecht
6.2.1.
Naturschutzrechtliche Benützungsbeschränkungen
6.2.2.
Naturschutzrechtliche Verhaltensbeschränkungen
6.3. Militärrecht
6.3.1.
Militärrechtliche Benützungsbeschränkungen
6.3.2.
Militärrechtliche Verhaltensbeschränkungen
6.4. Sonstiges
Verwaltungsrecht
6.4.1.
Bergrecht
6.4.2.
Tierseuchenrecht
6.4.3.
Landespolizeirecht
6.5. Zivilrecht
6.5.1.
Zivilrechtliche Benützungsbeschränkungen
6.5.2.
Zivilrechtliche Verhaltensbeschränkungen
6.5.3.
Ersitzungsausschluß
6.5.4.
Haftungsbestimmungen
7. Verfahrensfragen
7.1. Wer
darf die Benützungsbeschränkung verfügen?
7.1.1.Benützungsbeschränkungen
durch den Waldeigentümer
7.1.2.Benützungsbeschränkungen
durch den Jagdberechtigten
7.1.3.
Benützungsbeschränkungen durch die Behörde
7.2. Behördliche
Überprüfung der Benützungsbeschränkung
7.3. Kundmachung
und Kennzeichnung
7.4. Strafbarkeit
und Überwachung
7.4.1.
Strafbarkeit rechtswidriger Benützung
7.4.2.
Strafbarkeit rechtswidriger Benützungsbeschränkungen
7.4.3.
Überwachung
8. Beeinträchtigungen
der Wegefreiheit im Wald
8.1. Allgemeines
8.2. Beispiele
8.2.1.
Aufstellen von Fallen
8.2.2.
Pflanzen von Hindernissen
8.2.3.
Individuelle Behinderungen
8.2.4.
Verbotstafeln
8.2.5.
Eintrittsgebühren für den Waldbesuch
8.3. Maßnahmen
gegen Beeinträchtigungen
|